Was ist versichert?
Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung:
- Man kann alle Fahrzeuge, die auf den Antragsteller zugelassen sind versichern.
- Alle Fahrzeug, die auf die Familie zugelassen sind.
- Ein einzelnes Fahrzeug (Auto oder Motorrad).
Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließt, ist auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast im Straßenverkehr versichert. Bei den meisten Gesellschaften ist man ebenfalls als Fahrer eines Mietwagens versichert.
Was ist nicht versichert?
Welche Leistungsarten sind versichert?
Folgende Leistungen umfassen die meisten Produkte in der Verkehrsrechtsschutzversicherung:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf – und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Rechtsschutz im Vertrags- und Schadenrecht
Welche Kosten sind versichert?
Die meisten Tarife übernehmen folgende Kosten:
- Gesetzliche Vergütung für einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
- Gerichtskosten in allen Instanzen.
- Gebühren für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige.
- Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind.
- Je nach Entfernung von Ihrem Wohnort die Gebühren für einen Korrespondenzanwalt im In- und Ausland.
- Gebühren für Sachverständige aus dem Bereich Verkehrsrecht.
Bitte hierbei immer die versicherten Summen im Versicherungsschein beachten.
Wichtig:
Für das Ausland gelten oft andere Versicherungssummen (meist niedriger). Hierbei unterscheiden die Versicherungsunternehmen oft ob es sich um das europäische oder außereuropäischen Ausland handelt. Wer mit einem Fahrzeug eine längere Reise plant, sollte sich vorher bei seinem Versicherungsberater oder dem Versicherer selbst erkundigen. Gleiches gilt für die Strafkautionen, auch hier gibt es Unterschiede.